
WIR SIND UMGEZOGEN
von
der Brüder-Grimm-Str. 86, 36396 Steinau a.d.Str.
zum
BELLINGER TOR 14, 36396 STEINAU A.D.STR.
Sonstiges und Mandanteninformationen
Als Kanzleiinhaberin werde ich
unterstützt von
Frau Schreiber
können Sie erreichen unter der
Direktwahl:
06663/91 97 27
E-Mail: Schreiber@chr-bohnert-stb.com
Frau Heil
können Sie erreichen unter der
Direktwahl:
06663/91 97 29
E-Mail: Heil@chr-bohnert-stb.com
Frau Gerber
können Sie erreichen unter der
Direktwahl:
06663/91 97 28
E-Mail: Gerber@chr-bohnert-stb.com
Frau Traum
können Sie erreichen unter der
Direktwahl:
06663/91 97 34
E-Mail: Traum@chr-bohnert-stb.com
Herrn Horn
können Sie erreichen unter der
Direktwahl:
06663/91 97 34
E-Mail: Horn@chr-bohnert-stb.com
Frau Fritz
können Sie erreichen unter der
Direktwahl:
06663/91 97 26
E-Mail: Fritz@chr-bohnert-stb.com
Wir arbeiten in unserem Büro mit den
aktuellen Windows-Programmen der DATEV e.G. So werden die Buchhaltungen über
Kanzlei-Rechnungswesen erfasst. Das aktuelle Zahlenmaterial kann in der Kanzlei
sofort ausgewertet werden. Das Rechenzentrum der DATEV
dient aber weiterhin als zusätzliches Sicherungselement und als
Datendrehscheibe mit der Finanzverwaltung und im Bereich der Lohnabrechnungen
auch mit den Krankenkassen.
Die Steuerprogramme für Einkommensteuer,
Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer können für
die Programmverbindung zum Rechnungswesen ebenso genutzt werden wie das
Programm für die Anlagenbuchhaltung. Damit ist gewährleistet, dass
auch kurzfristig vom Mandanten benötigtes Zahlenmaterial in einer
vertretbaren Zeitspanne erarbeitet und ausgewertet werden kann.
DATEV Ein
starker und zuverlässiger Partner – mit Mehrwert für den
Mandanten
http://www.chr-bohnert-stb.com
06663/7558 und 7559
06663/7566
0171/ 86 96 958
Daneben stehen Ihnen die Direktwahlen und
E-Mailverbindungen der Mitarbeiter zur Verfügung, die Ihnen bei Anfragen
zu allgemeinen Dingen schnellen Zugang zum richtigen Ansprechpartner
ermöglichen.
Bei allen Möglichkeiten der von
Arbeitszeit unabhängigen Kommunikationsformen steht der persönliche
Kontakt dennoch im Vordergrund. Wir sind Montag - Freitag von 8.00 Uhr -
12.00 Uhr und Montag - Donnerstag von 12.30 Uhr - 17.00 Uhr für
Sie da. Terminvereinbarungen gewährleisten, dass unser Team für Sie
und Ihr Anliegen entsprechend Zeit einplanen kann und Ihnen lästiges
Warten erspart bleibt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Fachbereiche
Zum Standart unserer
Kanzlei gehört die laufende Betreuung der Mandanten mit gewerblichen oder freiberuflichen
Einkünften in den Bereichen der Finanz- und Lohnbuchhaltung und der
Jahresabschlusserstellung mit Ausarbeitung aller dazugehörigen
Steuererklärungen und Anträge.
Möchte
der Mandant die Buchhaltung gerne selbst erstellen, helfen wir bei der
Einrichtung der Buchführung, stehen für Fragen bei der laufenden
Erfassung beratend zur Seite und unterstützen den im Betrieb
zuständigen Buchhalter durch Hinweise auf jeweils umzusetzende
Gesetzesänderungen.
Überwiegend
entscheiden sich die buchführungspflichtigen Selbständigen jedoch
für die Erstellung der Buchhaltung im Steuerbüro. Hier wird
fachgerechte Erfassung und Auswertung der monatlichen Buchhaltung
geschätzt. Außerdem können Rechtsänderungen
sofort umgesetzt und Veränderungen in der Betriebsstruktur und
-kalkulation gezielt bewertet werden. Die Betriebsinhaber finden Entlastung und
mehr freie Zeit für ihr eigentliches Geschäft.
Die Lohnbuchhaltung
erfordert nach unzähligen Änderungen, Verordnungen und
Optionsmöglichkeiten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht eine
permanente Weiterbildung. Innerhalb der Betriebe findet sich bei den
mittelständischen Unternehmen selten jemand, der noch den Überblick
über alle anzuwendenden Rechtsvorschriften besitzt. Die Bearbeitung der
Lohnabrechnungen im Steuerbüro gewährleistet ein Höchstmaß
an rechtlich einwandfreier Beurteilung, werden doch bei Beginn einer
Beschäftigung alle möglichen Prüfrouten durchgegangen.
Schließlich ist der Arbeitgeber Haftungsschuldner für unrichtig
einbehaltene und abgeführte Lohnsteuern und
Sozialversicherungsbeiträge.
Wird
den Mandanten bereits bei der laufenden Buchhaltung durch die vorläufigen
Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) der Verlauf der
Geschäftsentwicklung mitgeteilt, zeigt sich jedoch erst bei der Abschlusserstellung
was tatsächlich an Gewinn/Verlust erwirtschaftet wurde. Die
Abschlusserstellung beinhaltet die Beurteilung und Einschätzung von
Wahlrechten, die Bewertung von Rückstellungen, mögliche
Gestaltungsvorschläge unter Berücksichtigung der Vorjahre oder der
nachfolgenden Gewinnentwicklung, die Aufstellung der Anlagenbuchführung
und die Ermittlung der steuerlichen Konsequenzen. Dem Mandant wird vermittelt,
welche Auswirkungen aus den einzelnen Entscheidungen resultieren, wie er
negative Sachverhalte zu seinen Gunsten ändern könnte und welche
Schritte dazu notwendig sind.
Alle
vorgenannten Leistungen sind den Ämtern und Behörden (Finanzamt,
Sozialversicherungen, Städten, Gemeinden, Amtsgericht) nach vorgegebenen
Schemata mitzuteilen. Dies erfolgt über die Einreichung der Steuererklärungen,
der Anmeldungen und Gewinnermittlungen bei der jeweils
zuständigen Stelle. Das sich aus der Buchführung, Lohnbuchhaltung und
der Abschlusserstellung ergebende Zahlenmaterial muss dem jeweiligen Zweck
entsprechend gewürdigt, auf die Auswirkung hin geprüft und
anschließend in den Erklärungsvordrucken richtig eingetragen werden.
Auch diese Arbeiten gehören mit zu den Tätigkeiten bei Finanz- und
Lohnbuchhaltung und Abschlusserstellung.
Die
von uns erstellten Buchhaltungen in den Bereichen Finanzbuchführung und
Lohnbuchführung erlauben eine EDV-gestützte Archivierung des
Zahlenmaterials und der geforderten Grundaufzeichnungen.
Da
die Datenhaltung über unser Rechenzentrum ( DATEV
e.G. ) erfolgt, werden Systemanpassungen und
damit verbundene Umkonvertierungen des Datenbestandes für die Dauer der
Aufbewahrungsfristen automatisch durchgeführt und Abfragen liefern so
immer verwendbare Auswertungen.
Für
die der Finanzverwaltung ab 1.1.2002 erlaubten Datenträgerzugriffsrechte
können dem Finanzbeamten Buchhaltungs- und Abschlussauswertungen einfach
und sicher – und nur im tatsächlich erforderlichen Umfang –
per Diskette zur Verfügung gestellt werden. Bei EDV-Archivierung von
Datenbeständen ist die Zugriffs- und Auswertungsmöglichkeit
während der gesamten Aufbewahrungsfristen unverzichtbar.
Die Steuerberatung und
Ausarbeitung der Erklärungen beschränkt sich nicht nur auf
selbständig Tätige. Ein weiterer Bereich der Kanzlei ist die
Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern,
Immobilienbesitzern, Kapitalanlegern, Rentnern und Pensionären.
Hier
stehen meine Mitarbeiter und ich je nach Anlass für Beratungen zur
Verfügung. Bei vielen langjährigen Mandanten sind uns die
persönliche Situation und damit eventueller Beratungsbedarf in besonderen
Fällen bereits bekannt. Ansonsten werden für Beratungen kurzfristige
Termine vereinbart. Wissen wir doch, dass man möglichst schnell alle
Informationen für eine eventuell existentielle Entscheidung braucht. Die
Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung erfordert
Einblick in alle persönlichen Bereiche. Nicht Steuergeheimnis und
Datenschutz, die für eine Steuerberatungspraxis immer an erster Stelle
stehen, sollen den Mandanten die Gewissheit geben, dass die Informationen vertraulich
behandelt werden, sondern unser Bemühen um eine
familiär-freundschaftliche Basis des Mandatsverhältnisses.
Hinsichtlich
der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, beraten wir über die
steuerlichen Möglichkeiten, die Voraussetzung für die Gewährung
der Eigenheimzulage, der Kinderzuschläge oder der Öko-Zulage und
stellen später auch den Antrag auf Gewährung der Eigenheimzulage.
Weitere Fachbereiche der
Kanzlei:
Finanzierung
Existenzgründung
Betriebswirtschaft
Branchen
Die Kanzlei betreut
u.a.
Apotheken, Architekten, Ärzte, Automatenaufsteller, Dozenten,
verschiedene Einzel- und Großhandelsunternehmen, Handwerksunternehmen,
Gastronomie, Handelsvertreter, Lotto/Toto, Rechtsanwälte,
Sachverständige, Transportunternehmen, Versicherungs- und Immobilienmakler
u.a.
Meine Ausbildung begann ich 1976 als
Gehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden
Berufen. Nach meiner Abschlussprüfung im Winter 1978/79 war ich noch
zweieinhalb Jahre in meinem Ausbildungsbetrieb tätig. Um weitere
Erfahrungen zu sammeln arbeitete ich bis 1992 in zwei anderen
Steuerberatungskanzleien und bereitete mich gleichzeitig auf die
Steuerberaterprüfung vor.
Nach bestandener schriftlicher und
mündlicher Prüfung wurde mir am 25. März 1992 vom Hessischen
Ministerium der Finanzen die Zulassung als Steuerberaterin erteilt.
Es warten neue
Aufgaben und Herausforderungen auf Sie!
Für die
Betreuung eines festen Mandantenstammes in allen Bereichen der Finanz- und
Lohnbuchhaltung, für die Bearbeitung von Steuererklärungen und die
Vorbereitung von Jahresabschlüssen wünscht sich unser Team eine/n
Steuerfachangestellte/-fachwirt/-assistenten
(m/w)
mit Kenntnissen
im Umgang mit den DATEV-Programmen, Word und Excel
und fundiertem Wissen im Steuerrecht.
Ich freue mich
auf Ihre Bewerbung.
(Möchten Sie mehr über Steinau erfahren: http://www.meinestadt.de/steinau-an-der-strasse/home
Zu den aktuellen
Mandanteninformationen folgen Sie diesem Link:
Die aktuellen
Beitragssätze der geöffneten Krankenkassen in Hessen finden Sie
unter:
http://www.krankenkasseninfo.de/gkv-beitragssaetze.php
Empfehlenswerter
Link für Steuer-Infos:
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Zuletzt bearbeitet: 24.10.2007