WIR SIND UMGEZOGEN

 

von der Brüder-Grimm-Str. 86, 36396 Steinau a.d.Str.

zum

 

BELLINGER TOR 14, 36396 STEINAU A.D.STR.

 

WEGBESCHREIBUNG

 

 

 

 

Die Kanzlei

 

Kontaktinformationen

Fachbereiche und Branchen

Biographische Informationen

Aktuelle Stellenangebote

Sonstiges und Mandanteninformationen

 

Die Kanzlei

Als Kanzleiinhaberin werde ich unterstützt von

 

 

Frau Schreiber können Sie erreichen unter der

Direktwahl: 06663/91 97 27

E-Mail: Schreiber@chr-bohnert-stb.com

 

Frau Heil können Sie erreichen unter der

Direktwahl: 06663/91 97 29

E-Mail: Heil@chr-bohnert-stb.com

 

 

Frau Gerber können Sie erreichen unter der

Direktwahl: 06663/91 97 28

E-Mail: Gerber@chr-bohnert-stb.com

 

Frau Traum können Sie erreichen unter der

Direktwahl: 06663/91 97 34

E-Mail: Traum@chr-bohnert-stb.com

 

 

Herrn Horn können Sie erreichen unter der

Direktwahl: 06663/91 97 34

E-Mail: Horn@chr-bohnert-stb.com

 

 

 

 

 

Frau Fritz können Sie erreichen unter der

Direktwahl: 06663/91 97 26

E-Mail: Fritz@chr-bohnert-stb.com

 

 

Wir arbeiten in unserem Büro mit den aktuellen Windows-Programmen der DATEV e.G. So werden die Buchhaltungen über Kanzlei-Rechnungswesen erfasst. Das aktuelle Zahlenmaterial kann in der Kanzlei sofort ausgewertet werden. Das Rechenzentrum der DATEV dient aber weiterhin als zusätzliches Sicherungselement und als Datendrehscheibe mit der Finanzverwaltung und im Bereich der Lohnabrechnungen auch mit den Krankenkassen.

Die Steuerprogramme für Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer können für die Programmverbindung zum Rechnungswesen ebenso genutzt werden wie das Programm für die Anlagenbuchhaltung. Damit ist gewährleistet, dass auch kurzfristig vom Mandanten benötigtes Zahlenmaterial in einer vertretbaren Zeitspanne erarbeitet und ausgewertet werden kann.

 DATEV          Ein starker und zuverlässiger Partner – mit Mehrwert für den Mandanten

 

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Kontaktinformation

E-Mail

Chr.Bohnert@t-online.de

kanzlei@chr-bohnert-stb.com

Web-Adresse

http://www.chr-bohnert-stb.com

Telefon (Büro)

06663/7558 und 7559

Telefax (Büro)

06663/7566

Mobil

0171/ 86 96 958

 

Daneben stehen Ihnen die Direktwahlen und E-Mailverbindungen der Mitarbeiter zur Verfügung, die Ihnen bei Anfragen zu allgemeinen Dingen schnellen Zugang zum richtigen Ansprechpartner ermöglichen.

Bei allen Möglichkeiten der von Arbeitszeit unabhängigen Kommunikationsformen steht der persönliche Kontakt dennoch im Vordergrund. Wir sind Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und Montag - Donnerstag von 12.30 Uhr - 17.00 Uhr für Sie da. Terminvereinbarungen gewährleisten, dass unser Team für Sie und Ihr Anliegen entsprechend Zeit einplanen kann und Ihnen lästiges Warten erspart bleibt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

 

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Fachbereiche und Branchen

 

 

Fachbereiche

Zum Standart unserer Kanzlei gehört die laufende Betreuung der Mandanten mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften in den Bereichen der Finanz- und Lohnbuchhaltung und der Jahresabschlusserstellung mit Ausarbeitung aller dazugehörigen Steuererklärungen und Anträge.

 

Möchte der Mandant die Buchhaltung gerne selbst erstellen, helfen wir bei der Einrichtung der Buchführung, stehen für Fragen bei der laufenden Erfassung beratend zur Seite und unterstützen den im Betrieb zuständigen Buchhalter durch Hinweise auf jeweils umzusetzende Gesetzesänderungen.

Überwiegend entscheiden sich die buchführungspflichtigen Selbständigen jedoch für die Erstellung der Buchhaltung im Steuerbüro. Hier wird fachgerechte Erfassung und Auswertung der monatlichen Buchhaltung geschätzt. Außerdem können Rechtsänderungen sofort umgesetzt und Veränderungen in der Betriebsstruktur und -kalkulation gezielt bewertet werden. Die Betriebsinhaber finden Entlastung und mehr freie Zeit für ihr eigentliches Geschäft.

Die Lohnbuchhaltung erfordert nach unzähligen Änderungen, Verordnungen und Optionsmöglichkeiten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht eine permanente Weiterbildung. Innerhalb der Betriebe findet sich bei den mittelständischen Unternehmen selten jemand, der noch den Überblick über alle anzuwendenden Rechtsvorschriften besitzt. Die Bearbeitung der Lohnabrechnungen im Steuerbüro gewährleistet ein Höchstmaß an rechtlich einwandfreier Beurteilung, werden doch bei Beginn einer Beschäftigung alle möglichen Prüfrouten durchgegangen. Schließlich ist der Arbeitgeber Haftungsschuldner für unrichtig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Wird den Mandanten bereits bei der laufenden Buchhaltung durch die vorläufigen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) der Verlauf der Geschäftsentwicklung mitgeteilt, zeigt sich jedoch erst bei der Abschlusserstellung was tatsächlich an Gewinn/Verlust erwirtschaftet wurde. Die Abschlusserstellung beinhaltet die Beurteilung und Einschätzung von Wahlrechten, die Bewertung von Rückstellungen, mögliche Gestaltungsvorschläge unter Berücksichtigung der Vorjahre oder der nachfolgenden Gewinnentwicklung, die Aufstellung der Anlagenbuchführung  und die Ermittlung der steuerlichen Konsequenzen. Dem Mandant wird vermittelt, welche Auswirkungen aus den einzelnen Entscheidungen resultieren, wie er negative Sachverhalte zu seinen Gunsten ändern könnte und welche Schritte dazu notwendig sind.

Alle vorgenannten Leistungen sind den Ämtern und Behörden (Finanzamt, Sozialversicherungen, Städten, Gemeinden, Amtsgericht) nach vorgegebenen Schemata mitzuteilen. Dies erfolgt über die Einreichung der Steuererklärungen, der Anmeldungen und Gewinnermittlungen bei der jeweils zuständigen Stelle. Das sich aus der Buchführung, Lohnbuchhaltung und der Abschlusserstellung ergebende Zahlenmaterial muss dem jeweiligen Zweck entsprechend gewürdigt, auf die Auswirkung hin geprüft und anschließend in den Erklärungsvordrucken richtig eingetragen werden. Auch diese Arbeiten gehören mit zu den Tätigkeiten bei Finanz- und Lohnbuchhaltung und Abschlusserstellung.

Die von uns erstellten Buchhaltungen in den Bereichen Finanzbuchführung und Lohnbuchführung erlauben eine EDV-gestützte Archivierung des Zahlenmaterials und der geforderten Grundaufzeichnungen.

Da die Datenhaltung über unser Rechenzentrum ( DATEV e.G. ) erfolgt, werden Systemanpassungen und damit verbundene Umkonvertierungen des Datenbestandes für die Dauer der Aufbewahrungsfristen automatisch durchgeführt und Abfragen liefern so immer verwendbare Auswertungen.

Für die der Finanzverwaltung ab 1.1.2002 erlaubten Datenträgerzugriffsrechte können dem Finanzbeamten Buchhaltungs- und Abschlussauswertungen einfach und sicher – und nur im tatsächlich erforderlichen Umfang – per Diskette zur Verfügung gestellt werden. Bei EDV-Archivierung von Datenbeständen ist die Zugriffs- und Auswertungsmöglichkeit während der gesamten Aufbewahrungsfristen unverzichtbar.

 

 

Die Steuerberatung und Ausarbeitung der Erklärungen beschränkt sich nicht nur auf selbständig Tätige. Ein weiterer Bereich der Kanzlei ist die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern, Immobilienbesitzern, Kapitalanlegern, Rentnern und Pensionären.

 

 

Hier stehen meine Mitarbeiter und ich je nach Anlass für Beratungen zur Verfügung. Bei vielen langjährigen Mandanten sind uns die persönliche Situation und damit eventueller Beratungsbedarf in besonderen Fällen bereits bekannt. Ansonsten werden für Beratungen kurzfristige Termine vereinbart. Wissen wir doch, dass man möglichst schnell alle Informationen für eine eventuell existentielle Entscheidung braucht. Die Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung erfordert Einblick in alle persönlichen Bereiche. Nicht Steuergeheimnis und Datenschutz, die für eine Steuerberatungspraxis immer an erster Stelle stehen, sollen den Mandanten die Gewissheit geben, dass die Informationen vertraulich behandelt werden, sondern unser Bemühen um eine familiär-freundschaftliche Basis des Mandatsverhältnisses.

Hinsichtlich der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, beraten wir über die steuerlichen Möglichkeiten, die Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage, der Kinderzuschläge oder der Öko-Zulage und stellen später auch den Antrag auf Gewährung der Eigenheimzulage.

 

 

 

Weitere Fachbereiche der Kanzlei:

Finanzierung

Existenzgründung

Betriebswirtschaft

 

Branchen

 

Die Kanzlei betreut u.a.

Apotheken, Architekten, Ärzte, Automatenaufsteller, Dozenten, verschiedene Einzel- und Großhandelsunternehmen, Handwerksunternehmen, Gastronomie, Handelsvertreter, Lotto/Toto, Rechtsanwälte, Sachverständige, Transportunternehmen, Versicherungs- und Immobilienmakler u.a.

 

 

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Biographische Informationen der Kanzleiinhaberin Christa Bohnert

 

Meine Ausbildung begann ich 1976 als Gehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen. Nach meiner Abschlussprüfung im Winter 1978/79 war ich noch zweieinhalb Jahre in meinem Ausbildungsbetrieb tätig. Um weitere Erfahrungen zu sammeln arbeitete ich bis 1992 in zwei anderen Steuerberatungskanzleien und bereitete mich gleichzeitig auf die Steuerberaterprüfung vor.

Nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung wurde mir am 25. März 1992 vom Hessischen Ministerium der Finanzen die Zulassung als Steuerberaterin erteilt.

 

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Aktuelle Stellenagebote

 

Es warten neue Aufgaben und Herausforderungen auf Sie!

Für die Betreuung eines festen Mandantenstammes in allen Bereichen der Finanz- und Lohnbuchhaltung, für die Bearbeitung von Steuererklärungen und die Vorbereitung von Jahresabschlüssen wünscht sich unser Team eine/n

Steuerfachangestellte/-fachwirt/-assistenten (m/w)

mit Kenntnissen im Umgang mit den DATEV-Programmen, Word und Excel und fundiertem Wissen im Steuerrecht.

Ich freue mich auf Ihre Bewerbung.

 

(Möchten Sie mehr über Steinau erfahren: http://www.meinestadt.de/steinau-an-der-strasse/home

 

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Sonstiges

 

Zu den aktuellen Mandanteninformationen folgen Sie diesem Link:

Infos zum Steuerrecht

 

Die aktuellen Beitragssätze der geöffneten Krankenkassen in Hessen finden Sie unter:

http://www.krankenkasseninfo.de/gkv-beitragssaetze.php

 

Empfehlenswerter Link für Steuer-Infos:

http://www.iww.de

 

(Für Veröffentlichungen auf den angegebenen Internetseiten wird keine Gewähr übernommen. Für deren Inhalte sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter verantwortlich.)

 

 

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Zuletzt bearbeitet: 24.10.2007