WIR SIND UMGEZOGEN
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BELLINGER TOR 14, 36396 STEINAU A.D.STR.
Sonstiges und Mandanteninformationen
Als Kanzleiinhaberin werde ich unterstützt von
Frau Petra Schreiber, Steuerfachangestellte die ihre Ausbildung bereits in meiner Kanzlei absolvierte und seither Unternehmen verschiedenster Größe, Struktur und Branche mit aller Umsicht betreut. Selbstverständlich ist Frau Schreiber auch in den Bereichen Steuererklärungen und Abschlussvorbereitungen mit eingebunden.
Frau Schreiber können Sie erreichen unter der
Direktwahl: 06663/91 97 26
E-Mail: Schreiber@chr-bohnert-stb.com
Frau Sonja Mott, Steuerfachangestellte mit betriebswirtschaftlichem Studium, die Buchhaltungsarbeiten, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse fertigt und Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Unternehmensführung und -strategien ist. Auch sie steht Ihnen mit umfangreichem Fachwissen in allen Bereichen des Steuerrechts und in betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite.
Frau Mott können Sie erreichen unter der
Direktwahl: 06663/91 97 29
E-Mail:Mott@chr-bohnert-stb.com
Frau Evelyn Gerber, Buchhaltungsfachkraft mit praxisnahem Erfahrungspotenzial in allen Fragen rund um die Buchhaltung und die Lohnabrechnung – auch für Baulohn. Sie unterstützt unser Team durch umsichtige und vorausschauende Erledigung der laufenden Arbeiten für Mandanten der unterschiedlichsten Branchen.
Frau Gerber können Sie erreichen unter der
Direktwahl: 06663/91 97 27
E-Mail: Gerber@chr-bohnert-stb.com
Frau Silke Traum, Steuerfachangestellte, die ebenfalls mit umfangreichem Fachwissen in steuerlichen Fragen unseren Mandanten zur Seite steht und mit allen Arbeiten rund um Buchhaltung, Lohnabrechnung, Steuererklärung und Jahresabschluss betraut ist.
Frau Traum können Sie erreichen unter der
Direktwahl: 06663/91 97 23
E-Mail: Traum@chr-bohnert-stb.com
Herrn Andreas Horn, Auszubildender, der bald mit umfangreichem Fachwissen in steuerlichen Fragen unseren Mandanten zur Seite steht und dann ebenfalls mit allen Arbeiten rund um Buchhaltung, Lohnabrechnung, Steuererklärung und Jahresabschluss betraut ist.
Herrn Horn können Sie erreichen unter der
Direktwahl: 06663/91 97 28
E-Mail: Horn@chr-bohnert-stb.com
Frau Elisabeth Fritz, Sekretariat und sorgt für reibungslosen Ablauf aller sonstigen Bürotätigkeiten. So gehört nicht nur das Schreiben von Briefen, Bilanzerläuterungen oder Aufstellungen zu ihrem Aufgabengebiet, sondern auch die Unterrichtung der Steuerpflichtigen über Fälligkeiten von Vorauszahlungen, Nachzahlungen, Erstattungen oder Umbuchungen der Finanzkassen, Fristenkontrollen, Datenbestandspflege in allen Bereichen um schnell und gezielt Informationen an unsere Mandantschaft weiterleiten zu können und nicht zuletzt natürlich die Organisation der Ablage, damit wichtige Schriftstücke schnell zur Hand sind und alle Mitarbeiter auch bei der Fachliteratur immer auf die aktuellsten, die wichtigsten und für unsere Mandanten jeweils zutreffenden Rechtsquellen Zugriff haben. In unserer Branche ein unverzichtbares Mittel um eine kompetente Beratung durchführen zu können.
Frau Fritz können Sie erreichen unter der
Direktwahl: 06663/91 97 26
E-Mail: Fritz@chr-bohnert-stb.com
Wir arbeiten in unserem Büro mit den aktuellen Windows-Programmen der DATEV e.G. So werden die Buchhaltungen über Kanzlei-Rechnungswesen erfasst. Das aktuelle Zahlenmaterial kann in der Kanzlei sofort ausgewertet werden. Das Rechenzentrum der DATEV dient aber weiterhin als zusätzliches Sicherungselement und als Datendrehscheibe mit der Finanzverwaltung und im Bereich der Lohnabrechnungen auch mit den Krankenkassen.
Die Steuerprogramme für Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer können für die Programmverbindung zum Rechnungswesen ebenso genutzt werden wie das Programm für die Anlagenbuchhaltung. Damit ist gewährleistet, dass auch kurzfristig vom Mandanten benötigtes Zahlenmaterial in einer vertretbaren Zeitspanne erarbeitet und ausgewertet werden kann.
DATEV Ein starker und zuverlässiger Partner – mit Mehrwert für den Mandanten
http://www.chr-bohnert-stb.com
06663/7558 und 7559
06663/7566
0171/ 86 96 958
Daneben stehen Ihnen die Direktwahlen und E-Mailverbindungen der Mitarbeiter zur Verfügung, die Ihnen bei Anfragen zu allgemeinen Dingen schnellen Zugang zum richtigen Ansprechpartner ermöglichen.
Bei allen Möglichkeiten der von Arbeitszeit unabhängigen Kommunikationsformen steht der persönliche Kontakt dennoch im Vordergrund. Wir sind Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und Montag - Donnerstag von 12.30 Uhr - 17.00 Uhr für Sie da. Terminvereinbarungen gewährleisten, dass unser Team für Sie und Ihr Anliegen entsprechend Zeit einplanen kann und Ihnen lästiges Warten erspart bleibt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Fachbereiche
Zum Standart unserer Kanzlei gehört die laufende Betreuung der Mandanten mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften in den Bereichen der Finanz- und Lohnbuchhaltung und der Jahresabschlusserstellung mit Ausarbeitung aller dazugehörigen Steuererklärungen und Anträge.
Möchte der Mandant die Buchhaltung gerne selbst erstellen, helfen wir bei der Einrichtung der Buchführung, stehen für Fragen bei der laufenden Erfassung beratend zur Seite und unterstützen den im Betrieb zuständigen Buchhalter durch Hinweise auf jeweils umzusetzende Gesetzesänderungen.
Überwiegend entscheiden sich die buchführungspflichtigen Selbständigen jedoch für die Erstellung der Buchhaltung im Steuerbüro. Hier wird fachgerechte Erfassung und Auswertung der monatlichen Buchhaltung geschätzt. Außerdem können Rechtsänderungen sofort umgesetzt und Veränderungen in der Betriebsstruktur und -kalkulation gezielt bewertet werden. Die Betriebsinhaber finden Entlastung und mehr freie Zeit für ihr eigentliches Geschäft.
Die Lohnbuchhaltung erfordert nach unzähligen Änderungen, Verordnungen und Optionsmöglichkeiten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht eine permanente Weiterbildung. Innerhalb der Betriebe findet sich bei den mittelständischen Unternehmen selten jemand, der noch den Überblick über alle anzuwendenden Rechtsvorschriften besitzt. Die Bearbeitung der Lohnabrechnungen im Steuerbüro gewährleistet ein Höchstmaß an rechtlich einwandfreier Beurteilung, werden doch bei Beginn einer Beschäftigung alle möglichen Prüfrouten durchgegangen. Schließlich ist der Arbeitgeber Haftungsschuldner für unrichtig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Wird den Mandanten bereits bei der laufenden Buchhaltung durch die vorläufigen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) der Verlauf der Geschäftsentwicklung mitgeteilt, zeigt sich jedoch erst bei der Abschlusserstellung was tatsächlich an Gewinn/Verlust erwirtschaftet wurde. Die Abschlusserstellung beinhaltet die Beurteilung und Einschätzung von Wahlrechten, die Bewertung von Rückstellungen, mögliche Gestaltungsvorschläge unter Berücksichtigung der Vorjahre oder der nachfolgenden Gewinnentwicklung, die Aufstellung der Anlagenbuchführung und die Ermittlung der steuerlichen Konsequenzen. Dem Mandant wird vermittelt, welche Auswirkungen aus den einzelnen Entscheidungen resultieren, wie er negative Sachverhalte zu seinen Gunsten ändern könnte und welche Schritte dazu notwendig sind.
Alle vorgenannten Leistungen sind den Ämtern und Behörden (Finanzamt, Sozialversicherungen, Städten, Gemeinden, Amtsgericht) nach vorgegebenen Schemata mitzuteilen. Dies erfolgt über die Einreichung der Steuererklärungen, der Anmeldungen und Gewinnermittlungen bei der jeweils zuständigen Stelle. Das sich aus der Buchführung, Lohnbuchhaltung und der Abschlusserstellung ergebende Zahlenmaterial muss dem jeweiligen Zweck entsprechend gewürdigt, auf die Auswirkung hin geprüft und anschließend in den Erklärungsvordrucken richtig eingetragen werden. Auch diese Arbeiten gehören mit zu den Tätigkeiten bei Finanz- und Lohnbuchhaltung und Abschlusserstellung.
Die von uns erstellten Buchhaltungen in den Bereichen Finanzbuchführung und Lohnbuchführung erlauben eine EDV-gestützte Archivierung des Zahlenmaterials und der geforderten Grundaufzeichnungen.
Da die Datenhaltung über unser Rechenzentrum ( DATEV e.G. ) erfolgt, werden Systemanpassungen und damit verbundene Umkonvertierungen des Datenbestandes für die Dauer der Aufbewahrungsfristen automatisch durchgeführt und Abfragen liefern so immer verwendbare Auswertungen.
Für die der Finanzverwaltung ab 1.1.2002 erlaubten Datenträgerzugriffsrechte können dem Finanzbeamten Buchhaltungs- und Abschlussauswertungen einfach und sicher – und nur im tatsächlich erforderlichen Umfang – per Diskette zur Verfügung gestellt werden. Bei EDV-Archivierung von Datenbeständen ist die Zugriffs- und Auswertungsmöglichkeit während der gesamten Aufbewahrungsfristen unverzichtbar.
Die Steuerberatung und Ausarbeitung der Erklärungen beschränkt sich nicht nur auf selbständig Tätige. Ein weiterer Bereich der Kanzlei ist die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern, Immobilienbesitzern, Kapitalanlegern, Rentnern und Pensionären.
Hier stehen meine Mitarbeiter und ich je nach Anlass für Beratungen zur Verfügung. Bei vielen langjährigen Mandanten sind uns die persönliche Situation und damit eventueller Beratungsbedarf in besonderen Fällen bereits bekannt. Ansonsten werden für Beratungen kurzfristige Termine vereinbart. Wissen wir doch, dass man möglichst schnell alle Informationen für eine eventuell existentielle Entscheidung braucht. Die Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung erfordert Einblick in alle persönlichen Bereiche. Nicht Steuergeheimnis und Datenschutz, die für eine Steuerberatungspraxis immer an erster Stelle stehen, sollen den Mandanten die Gewissheit geben, dass die Informationen vertraulich behandelt werden, sondern unser Bemühen um eine familiär-freundschaftliche Basis des Mandatsverhältnisses.
Hinsichtlich der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, beraten wir über die steuerlichen Möglichkeiten, die Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage, der Kinderzuschläge oder der Öko-Zulage und stellen später auch den Antrag auf Gewährung der Eigenheimzulage.
Weitere Fachbereiche der Kanzlei:
Finanzierung
Existenzgründung
Betriebswirtschaft
Branchen
Die Kanzlei betreut u.a.
Apotheken, Architekten, Ärzte, Automatenaufsteller, Dozenten, verschiedene Einzel- und Großhandelsunternehmen, Handwerksunternehmen, Gastronomie, Handelsvertreter, Lotto/Toto, Rechtsanwälte, Sachverständige, Transportunternehmen, Versicherungs- und Immobilienmakler u.a.
Meine Ausbildung begann ich 1976 als Gehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen. Nach meiner Abschlussprüfung im Winter 1978/79 war ich noch zweieinhalb Jahre in meinem Ausbildungsbetrieb tätig. Um weitere Erfahrungen zu sammeln arbeitete ich bis 1992 in zwei anderen Steuerberatungskanzleien und bereitete mich gleichzeitig auf die Steuerberaterprüfung vor.
Nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung wurde mir am 25. März 1992 vom Hessischen Ministerium der Finanzen die Zulassung als Steuerberaterin erteilt.
Es warten neue Aufgaben und Herausforderungen auf Sie!
Für die Betreuung eines festen Mandantenstammes in allen Bereichen der Finanz- und Lohnbuchhaltung, für die Bearbeitung von Steuererklärungen und die Vorbereitung von Jahresabschlüssen wünscht sich unser Team eine/n
Steuerfachangestellte/-fachwirt/-assistenten (m/w)
mit Kenntnissen im Umgang mit den DATEV-Programmen, Word und Excel und fundiertem Wissen im Steuerrecht.
Ich freue mich auf Ihre Bewerbung.
(Möchten Sie mehr über Steinau erfahren: http://www.meinestadt.de/steinau-an-der-strasse/home
Zu den aktuellen Mandanteninformationen folgen Sie diesem Link:
Die aktuellen Beitragssätze der geöffneten Krankenkassen in Hessen finden Sie unter:
http://www.krankenkasseninfo.de/gkv-beitragssaetze.php
Empfehlenswerter Link für Steuer-Infos:
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Zuletzt bearbeitet: 02.10.2008